Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die von Presta Debug für Geschäftskunden erbrachten Support-, Entwicklungs- und Wartungsleistungen.
Letzte Aktualisierung: Juli 2026
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Presta Debug erbringt Leistungen in den Bereichen PrestaShop Notfall-Support, Wartung, Migration, Entwicklung individueller Module, Erstellung von Onlineshops und Verwaltung von Werbekampagnen. Mit jeder Auftragserteilung werden diese Bedingungen vorbehaltlos anerkannt; sie haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Kunden.
2. Angebot, Kostenschätzung und Auftragserteilung
Für jeden Auftrag wird vor Beginn der Arbeiten ein Kostenvoranschlag übermittelt. Bei dringenden Fällen kann dieser zunächst mündlich erfolgen und anschließend schriftlich bestätigt werden. Der Auftrag gilt als verbindlich erteilt, sobald der Kunde ihn schriftlich bestätigt hat (auch per E-Mail).
Eine Schätzung ist eine Beurteilung des erforderlichen Zeitaufwands auf Grundlage der bekannten Informationen. Sollte sich herausstellen, dass der tatsächliche Leistungsumfang erheblich davon abweicht, wird der Kunde informiert, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden.
3. Preise und Abrechnung
Der Stundensatz für Supportleistungen beträgt 90 € netto / Stunde. Abgerechnet wird ausschließlich die tatsächlich aufgewendete Zeit. Für Wartungspakete und Projekte erhalten Sie ein individuelles Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen paiement à réception de facture, par virement bancaire zu bezahlen. Bei Projekten wie der Erstellung einer Website oder der Entwicklung eines individuellen Moduls ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung zu zahlen.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug fallen automatisch Verzugszinsen in Höhe des erhöhten gesetzlichen Zinssatzes sowie gemäß den Artikeln L441-10 und D441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs eine pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € an.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Zugänge (Backoffice, FTP/SSH, Datenbank, Hosting) bereitzustellen, vor Beginn der Arbeiten über ein aktuelles Backup zu verfügen und einen Ansprechpartner zu benennen, der während der Leistung erreichbar ist. Fehlende Zugänge oder Informationen können die Durchführung verzögern, ohne dass wir dafür haften.
6. Leistungserbringung
Support-Einsätze erfolgen von 9 bis 22 Uhr, 7 Tage die Woche. Die angegebene Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung (eine Stunde) ist eine Zusage zur schnellen Reaktion, nicht zur Behebung innerhalb dieses Zeitraums: Die Dauer der Fehlerbehebung hängt von der Art der Störung ab.
Presta Debug ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet. Soweit es die Systemumgebung des Kunden zulässt, wird vor jeder Änderung ein Backup erstellt oder überprüft.
7. Haftung
Presta Debug haftet nur bei nachgewiesenem Verschulden und höchstens bis zur Höhe der für die betreffende Leistung tatsächlich erhaltenen Vergütung. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Umsatz, vom Kunden nicht gesicherte Daten sowie den Verlust von Kunden oder Ansehen.
Für Störungen, die auf das Hosting des Kunden, Drittanbieter-Module, Eingriffe Dritter oder nach der Auslieferung vom Kunden vorgenommene Änderungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
8. Geistiges Eigentum an den Entwicklungen
Die für den Kunden erstellten individuellen Entwicklungen werden nach vollständiger Bezahlung der Leistung an ihn übertragen. Presta Debug behält das Eigentum an seinen wiederverwendbaren technischen Komponenten, Bibliotheken und seinem Know-how sowie das Recht, diese in anderen Projekten erneut einzusetzen.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Leistung ausgetauschten Informationen, Zugangsdaten und sonstigen Daten während der gesamten Vertragsdauer und über deren Ende hinaus vertraulich zu behandeln.
10. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Im Streitfall bemühen sich die Parteien vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens um eine einvernehmliche Lösung. Sollte dies nicht gelingen, liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei den tribunaux compétents de Paris.